Nach der Gebührenordnung für Tierärzte ist die Inanspruchnahme des Notfalldienstes gebührenpflichtig. (siehe Gebührenordnung für Tierärzte – GOT). Da Sie in der Regel in der Notdienstpraxis kein bekannter Kunde sind, richten Sie sich bitte darauf ein, dass im Notfalldienst üblicherweise die Behandlung bar oder per EC zu bezahlen ist, eine Rechnungsstellung ist nicht üblich.
Die Kosten für eine Notfallbehandlung außerhalb der üblichen Praxiszeiten liegen um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Ein Grund dafür ist u.a die Bereitstellung von Personal außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
Achtung: Seit dem 14.02.2020 wurde die Gebührenordnung (GOT) durch eine „Notdienstgebühr“ ergänzt. Im Notdienst muss jetzt jede Tierarztpraxis eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50 € (59,50 € incl. MwSt) berechnen.
Zusätzlich muss der 3-fache Gebührensatz für alle Behandlungen abgerechnet werden und kann sich sogar je nach Aufwand bis zum 4-fache Gebührensatz erhöhen.
Geltungszeiten der neuen Notdienstgebühren:
Die Notdienstgebühren fallen während der im folgenden angegebenen Notdienstzeiten an:
- Nachts: Montag bis Donnerstag: von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Tages
- Wochenende: Freitag von 18 Uhr bis Montag 8:00 Uhr früh.
- Gesetzl. Feiertage: Ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Aber: Diese Notdienstgebühren dürfen nur außerhalb der von der Praxis regulär angebotenen Sprechzeiten genommen werden.

Notfälle passieren meist unerwartet und wenn man am wenigsten darauf vorbereitet ist. Damit Sie dann trotzdem schnell und überlegt handeln können, legen Sie sich eine Liste der für Sie gut erreichbaren Tierarztpraxen bzw. Kliniken an. Melden Sie sich unbedingt immer vorab telefonisch an, damit die schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet ist.